Gewässerschutz

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Gewässerschutz2021-10-03T10:38:50+02:00

Gewässerschutz nach AwSV

Zu den wichtigsten gesetzlichen Vorschriften für den Boden- und Gewässerschutz in Deutschland zählten bisher die Verordnungen der einzelnen Bundesländer über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS). In 2017 sind aus insgesamt 16 Landes-Anlagenverordnungen (VAwS) eine geworden – die Bundes-Anlagenverordnung (AwSV), die vollumfänglich seit dem 01.08.2017 in Kraft ist.

Über eine zugelassene AwSV-Sachverständigenorganisation bieten wir Unterstützung bei einer Vielzahl von Tätigkeiten mit Themenschwerpunkt AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) an.

  • Wir sind kompetenter Ansprechpartner für sämtliche Prüfungen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß § 47 AwSV in Verbindung mit Anlagen 5 und 6 sowie Anlage 7 der AwSV. Das können Prüfungen vor Inbetriebnahme, Prüfungen nach wesentlicher Änderung, wiederkehrende Prüfungen von Anlagen oder Stilllegungsprüfungen im Sinne der AwSV sein.
  • Für Neuanlagen und nach wesentlichen Änderungen an Bestandsanlagen erstellen wir die nötigen Fachgutachten nach den Anforderungen der AwSV und unterstützen Sie bei den vorgeschriebenen Anzeigepflichten bei der Behörde nach § 40 AwSV für die Errichtung und wesentliche Änderung von prüfpflichtigen Anlagen und veränderter Gefährdungsstufen
  • Lageranlagen bedürfen laut Gesetz einer behördlichen Eignungsfeststellung. Hier unterstützen wir Sie bei der Erstellung der Antragsunterlagen für die Eignungsfeststellung nach § 63 Abs. 1 WHG (z.B. Chemikalienläger, Abfüllplätze, Tankanlagen). Außerdem Gutachten im Rahmen der Eignungsfeststellung nach § 41 Absatz 2 . Und für den Fall, dass ausnahmsweise keine behördliche Eignungsfeststellung erfolgen muss (siehe § 41 AwSV) liefern wir die notwendigen Fachgutachten bzgl. der Konformität der betreffenden Lager- und Produktionsanlagen mit den Gewässerschutzanforderungen
  • Prüfung von landwirtschaftlichen JGS-Anlagen (Fahrsilos, Stallanlagen, Güllekanäle, Rohrleitungen, Güllebehälter) sowie Biogasanlagen (NawaRo und Cofermente) nach den Anforderungen der AwSV und dem geltendem technischem Regelwerk DWA-792 und DWA-793
  • Wir unterstützen Sie gerne bei der gesetzeskonformen Erstellung der Anlagenbeschreibung nach § 43 AwSV und von Betriebsanweisungen nach § 44 AwSV
  • Wir überprüfen den genehmigungsrechtlichen Status von AwSV Anlagen und gewerblichen Abwasserbehandlungsanlagen
  • Wir begutachten Sanierungskonzepte (Instandsetzungspläne) für nicht AwSV konforme Anlagen (Herstellung Rechtskonformität / Technical Compliance)
  • Wir bewerten Ihre Löschwasserrückhaltung nach AwSV

Zusätzliche Dienstleistungen im anlagenbezogenen Gewässerschutz:

  • Wir unterstützen Betreiber und Ingenieurbüros bei der Planung und Umsetzung von AwSV relevanten Anlagen sowie bei Instandsetzungsplänen von nichtkonformen Anlagen
  • Auf Wunsch begleiten wir unsere Kunden bei Behördenterminen zu allen AwSV relevanten Fragestellungen
  • Wir unterstützen unsere Kunden bei Genehmigungsverfahren zur AwSV Thematik
  • Wir sind gerne bereit, eine baubegleitende Überwachung von AwSV relevanten Anlagen zu übernehmen
  • Wir erstellen gutachterliche Stellungnahmen zur Anlagensicherheit